Pflegegeldrechner 2026
Pflegegeld & Kombinationsleistung einfach berechnen
Berechne in unter 2 Minuten, wie viel Pflegegeld du bei Nutzung eines Pflegedienstes zusätzlich noch bekommst – inklusive Erklärung und nächster Schritte.
Kostenlos & unverbindlich
Verständlich erklärt
DSGVO konform
Das Wichtigste auf einen Blick
- Pflegegeld gibt es i. d. R. ab Pflegegrad 2.
- Bei Kombinationspflege wird Pflegegeld anteilig gekürzt – abhängig davon, wie viel Pflegesachleistung du nutzt.
- Unser Rechner zeigt dir den voraussichtlichen Auszahlungsbetrag und den Rechenweg.
Pflegegeldrechner
Berechne dein voraussichtliches Pflegegeld – auch bei Nutzung eines Pflegedienstes (Kombinationsleistung).
So rechnen wir (Formel)
Anteiliges Pflegegeld = Pflegegeldmax × (1 − (genutzte Sachleistung / Sachleistungsbudgetmax))
- Wenn keine Sachleistung genutzt wird → 100% Pflegegeld
- Wenn das Sachleistungsbudget vollständig genutzt wird → 0 € Pflegegeld
Stand der Beträge: 01.01.2026 (bitte bei Änderungen in der Konfiguration unten anpassen).
Ergebnis
Hinweis: Dieser Rechner liefert eine Orientierung. Verbindlich ist die Entscheidung deiner Pflegekasse.
Was ist eine Kombinationsleistung?
Kombinationsleistung (auch Kombileistung oder Kombinationspflege) bedeutet: Die Pflege zu Hause wird teilweise von Angehörigen übernommen und teilweise von einem ambulanten Pflegedienst. In diesem Fall bekommst du Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig – aber nicht in voller Höhe.
Wichtig: Von einer Kombinationsleistung spricht man nur dann, wenn du Pflegesachleistungen (Pflegedienst) nutzt und gleichzeitig noch ein Anteil Pflegegeld ausgezahlt wird.
Warum ist das für viele so verwirrend?
Weil das Pflegegeld prozentual gekürzt wird – abhängig davon, wie stark du das Sachleistungsbudget ausschöpfst.
Grundprinzip (einfach erklärt):
Wenn du z. B. 76,5 % deines Sachleistungsbudgets nutzt, bleiben vom Pflegegeld nur noch 23,5 % übrig.
👉 Tipp: Mit unserem Pflegegeldrechner kannst du dir den Betrag sofort berechnen lassen – ohne komplizierte Prozentrechnung.
Wer erhält Pflegegeld oder Pflegesachleistungen?
Pflegegeld und Pflegesachleistungen bekommst du in der Regel ab einem anerkannten Pflegegrad 2 bis 5.
-
Pflegegrad 2–5: Anspruch auf Pflegegeld und/oder Pflegesachleistungen
-
Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegegeld und kein Anspruch auf Pflegesachleistungen (damit auch keine Kombinationsleistung)
Wie viel Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es ab 2025?
Seit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade gibt es fünf Pflegegrade. Wie viel Geld bzw. Budget dir zusteht, hängt von deinem Pflegegrad ab.
Damit du nicht lange suchen musst, findest du die wichtigsten Werte in der Tabelle unten. Dieselben Beträge sind auch in unserem Pflegegeldrechner hinterlegt.
Pflegegeld & Pflegesachleistung (ambulant)
| Leistungen der Pflegekasse | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld für ambulante Pflege (ab 2025) | 0 € | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Sachleistungen ambulant (bis 2024) | 0 € | 761 € | 1.432 € | 1.778 € | 2.200 € |
| Sachleistungen ambulant (ab 2025) | 0 € | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
Wird Pflegegeld automatisch ausgezahlt?
Das hängt davon ab, wie du deine Pflege organisierst:
-
Pflegegrad ist bewilligt
Sobald dein Pflegegrad anerkannt ist, können Leistungen grundsätzlich gezahlt werden. -
Ohne Pflegedienst (nur Angehörige / privat organisiert)
Dann bekommst du das volle Pflegegeld (je nach Pflegegrad). -
Nur Pflegedienst (volle Sachleistung)
Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Wenn das Budget komplett genutzt wird, bleibt kein Pflegegeld übrig. -
Kombinationspflege (Pflegedienst + Angehörige)
Wenn du Kombinationspflege nutzen willst, musst du das bei der Pflegekasse als Kombinationsleistungangeben/beantragen.
Der Pflegedienst rechnet weiterhin direkt mit der Pflegekasse ab – und die Pflegekasse berechnet anschließend, welcher Anteil Pflegegeld dir noch zusteht und zahlt ihn aus.
👉 Ob die Abrechnung für dich plausibel ist, kannst du jederzeit mit unserem Pflegegeldrechner prüfen.
Übernimmt die Pflegekasse alle Kosten des Pflegedienstes?
Die Pflegekasse zahlt die Kosten des Pflegedienstes nur bis zur Höhe des Sachleistungsbudgets (abhängig vom Pflegegrad).
Alles, was darüber hinausgeht, musst du selbst zahlen.
✅ Tipp für die Praxis:
Achte darauf, dass du mit dem Pflegedienst einen Pflegevertrag hast, in dem alle Leistungen und Kosten klar aufgeschlüsselt sind.
Unterschied: Pflegegeld vs. Pflegesachleistung
Pflegegeld ist Geld, über das du grundsätzlich frei verfügen kannst. Viele nutzen es als Aufwandsentschädigung für Angehörige oder Personen, die regelmäßig unterstützen.
Pflegesachleistungen sind hingegen konkrete Leistungen, die ein Pflegedienst erbringt (z. B. Körperpflege, Verbände, Mobilisation). Hier geht es nicht um „Geld zur freien Verwendung“, sondern um Abrechnung von Leistungen.
Pflegegeld ist flexibel – Sachleistungen sind budgetgebunden
Kurzfazit:
-
Pflegegeld: eher flexibel (oft als Unterstützung für private Pflege)
-
Pflegesachleistung: wird über Rechnungen abgerechnet und ist nicht frei verfügbar
-
Alles über dem Budget: musst du selbst bezahlen
Beispiel 1: Budget überschritten
Herr Wolfram hat Pflegegrad 4.
Sein monatliches Sachleistungsbudget (ab 2025) liegt bei 1.859 €.
Der Pflegedienst stellt 1.919 € in Rechnung.
-
Pflegekasse übernimmt: 1.859 €
-
Eigenanteil: 60 € (muss Herr Wolfram selbst zahlen)
Beispiel 2: Kombinationspflege (Budget nur teilweise genutzt)
Herr Huber hat ebenfalls Pflegegrad 4 (Sachleistungsbudget 1.859 €).
Der Pflegedienst kostet bei ihm nur 651 € (ca. 35 % des Budgets).
-
Pflegekasse übernimmt: 651 €
-
Da Kombinationspflege beantragt wurde, erhält er zusätzlich einen Anteil Pflegegeld:
ca. 65 % von 800 € ≈ 520 € Pflegegeld (gerundet)
➡ Ergebnis: Wenn du nur einen Teil der Sachleistung nutzt, kann dir ein Teil des Pflegegelds bleiben.
Pflegestufe → Pflegegrad: Was hat sich geändert?
Wie wurde umgestellt?
Wer bis zum 31.12.2016 bereits eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch in das neue System der Pflegegradeübergeleitet.
Wie werden Pflegegrade heute berechnet?
Früher wurden Pflegestufen stark nach Zeitaufwand (Minutenpflege) beurteilt.
Diese Minutenerfassung wurde ab 01.01.2017 abgeschafft.
Heute bewertet der Medizinische Dienst vor allem die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen (Module). Je stärker die Einschränkungen, desto höher die Punktzahl. Diese Module werden unterschiedlich gewichtet, wodurch das System für viele schwer nachvollziehbar ist.
👉 Hinweis für Volkspflege365:
Wenn sich gesetzliche Beträge ändern, sollte der Pflegegeldrechner entsprechend aktualisiert werden (Werte zentral im System hinterlegen).
Übernimmt die Pflegekasse alle Kosten des Pflegedienstes?
Die Pflegekasse zahlt die Kosten des Pflegedienstes nur bis zur Höhe des Sachleistungsbudgets (abhängig vom Pflegegrad).
Alles, was darüber hinausgeht, musst du selbst zahlen.
✅ Tipp für die Praxis:
Achte darauf, dass du mit dem Pflegedienst einen Pflegevertrag hast, in dem alle Leistungen und Kosten klar aufgeschlüsselt sind.
Unterschied: Pflegegeld vs. Pflegesachleistung
Pflegegeld ist Geld, über das du grundsätzlich frei verfügen kannst. Viele nutzen es als Aufwandsentschädigung für Angehörige oder Personen, die regelmäßig unterstützen.
Pflegesachleistungen sind hingegen konkrete Leistungen, die ein Pflegedienst erbringt (z. B. Körperpflege, Verbände, Mobilisation). Hier geht es nicht um „Geld zur freien Verwendung“, sondern um Abrechnung von Leistungen.
Was ist ein Pflegegeldrechner und wie funktioniert er?
Ein Pflegegeldrechner ist ein Online-Tool, mit dem du schnell berechnen kannst, wie viel Pflegegeld dir (oder einer Angehörigen/einem Angehörigen) voraussichtlich zusteht. Du gibst z. B. den Pflegegrad ein und – falls ein Pflegedienst beteiligt ist – wie stark du Pflegesachleistungen nutzt. Daraus ermittelt der Rechner die voraussichtliche Auszahlungdurch die Pflegekasse (Orientierungswert).
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld und wie beantrage ich es?
Pflegegeld gibt es in der Regel bei einem anerkannten Pflegegrad 2 bis 5, wenn die Pflege zu Hause überwiegend durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen erfolgt.
Beantragen kannst du es bei der zuständigen Pflegekasse (meist bei der Krankenkasse). Danach folgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Auf Basis dieser Einschätzung wird der Pflegegrad festgelegt.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Ja. Das nennt sich Kombinationspflege (Kombinationsleistung). Du nutzt dann z. B. einen Pflegedienst (Pflegesachleistungen) und bekommst zusätzlich noch einen anteiligen Betrag Pflegegeld. Je mehr Sachleistung du verwendest, desto geringer fällt das Pflegegeld aus. Ein Pflegegeldrechner hilft dir dabei, den voraussichtlichen Betrag schnell zu berechnen.
Wie beantrage ich eine Höherstufung des Pflegegrades und was ändert sich beim Pflegegeld?
Wenn der Unterstützungsbedarf steigt, kannst du bei deiner Pflegekasse eine Höherstufung beantragen. Danach bewertet der Medizinische Dienst (MD) die Situation erneut.
Wird ein höherer Pflegegrad bewilligt, steigt in der Regel auch das Pflegegeld (und/oder das Budget für Pflegesachleistungen). Mit unserem Pflegegeldrechner kannst du vorher abschätzen, welche Größenordnung möglich ist.
Beeinflusst der Wohnort die Höhe des Pflegegeldes?
Die Höhe des Pflegegeldes ist bundesweit einheitlich geregelt und hängt nicht vom Wohnort ab. Unterschiede kann es aber bei regionalen Unterstützungsangeboten geben (z. B. Beratungsstellen, lokale Entlastungsangebote). Unser Rechner richtet sich nach den bundesweiten Beträgen und liefert dir eine klare Orientierung.
Ist Pflegegeld steuerfrei?
In der Regel ja: Pflegegeld ist grundsätzlich steuerfrei. Für viele muss es nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. (Hinweis: Bei Sonderfällen kann eine individuelle Prüfung sinnvoll sein.)
Wie hilft ein Pflegegeldrechner bei der Planung der Pflege?
Ein Pflegegeldrechner verschafft dir schnell Klarheit über die finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse und hilft bei der Budgetplanung. Du kannst verschiedene Situationen durchspielen – z. B. ohne Pflegedienst, mit Pflegedienstoder als Kombinationspflege – und bekommst sofort einen Überblick, welche Aufteilung zu deiner Versorgung passen könnte.
